16.12.2024
Bezirksräte sorgen sich um die Leistungsfähigkeit der Kommunen in Bayern.

Die aktuellen Haushaltsberatungen in den sieben bayerischen Bezirken zeigen, dass die Leistungsfähigkeit der bayerischen Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke kippt (München)  Für den Sprecher der FREIE WÄHLER - Fraktion im Bayerischen Bezirketag  (BBT)  Dr. Philipp Prestel, Bezirksrat in Schwaben, können viele Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke in Bayern die finanziellen und auch personellen Anforderungen bereits heute nicht mehr stemmen.

 

Sein Stellvertreter im Bayerischen Bezirketag, der Landrat des Landkreises Nürnberger Land und Bezirksrat in Mittelfranken Armin Kroder sowie die Bezirkstagsvizepräsidenten aus Oberbayern Rainer Schneider und Unterfranken Thomas Schiebel und die Fraktionsvorsitzenden in den Bezirkstagen Oberfranken, Manfred Hümmer, der Oberpfalz, Regensburgs Landrätin Tanja Schweiger und Niederbayern, Bezirksrat Ludwig Waas sehen das genauso und befürchten, dass sich die Lage in den kommenden Jahren noch weiter zuspitzen werde. Am Beispiel des Ende 2016 vom Bundestag beschlossene Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung regelt und inzwischen in mehreren Stufen in Kraft getreten ist, wird sehr deutlich, wie massiv überproportional gerade die Haushalte der kommunalen Familie damit belastet und überfordert werden.

 

Ursprünglich war vorgesehen und von der Bundesebene zugesagt worden, das Bund, Land und Kommunen jeweils ein Drittel der damit verbundenen Ausgaben finanzieren. Tatsächlich sind die Ausgaben der Bezirke für die Umsetzung des BTHG in den letzten fünf Jahren um rund 50 % gestiegen, der Finanzierungsanteil von Bund und Land ist im gleichen Zeitraum von 66 % aus 45 % gesunken.  

Allein für den Bezirk Oberbayern sind die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in den zurückliegenden Jahren um rund 500 Mio. Euro gestiegen und bewegen sich im Jahr 2025 auf 1,6 Mrd. Euro zu. Bayernweit werden sie im kommenden Jahr weit über 4 Mrd. Euro betragen.

Das kommunale Finanzierungssystem sieht in Bayern vor, dass die sieben Bezirke ihren Finanzierungsbedarf, der nicht über Zuweisungen vom Bund oder dem Freistaat gedeckt wird, durch Umlagen von den Landkreisen und kreisfreien Städten erhoben wird. Und die Landkreise ihrerseits finanzieren ihren nicht gedeckten Finanzierungsbedarf über die sogenannte Kreisumlage von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Damit sind die Städte und Gemeinden die Hauptbetroffenen dieser massiven Ausgabensteigerungen.   Eine ganz ähnliche Situation ergibt sich auch in den Haushaltsbudgets der Landkreise in Bayern, beispielsweise mit den Ausgaben für die Jugendhilfe und auch den öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Die Städte und Gemeinden sehen sich mit den Ausgaben für den Ganztagsausbau der Kinderbetreuung ebenfalls vor enorme finanzielle Herausforderungen gestellt.

Die Freien Wähler- Bezirksträge mahnen daher die Bundes- und Landespolitik, sich wieder an den Grundsatz zu halten „Wer anschafft muss auch bezahlen“.  Bund und Land müssen künftig unbedingt die Finanzmittel in der Höhe bereitstellen, mit der die Kommunen die von oben aufgegebenen Aufgaben auch tatsächlich finanzieren können. Insbesondere richtet sich der dringende Appell der FREIE WÄHLER – Fraktionsmitglieder im Bayerischen Bezirketag an den bayerischen Ministerpräsidenten, sich im Interesse der Bayerischen Kommunen in Berlin um deutliche Verbesserungen einzusetzen,  ebenso wie an die Gesundheits- und Pflegeministerin sowie an die Sozialministerin, Erleichterungen und Vereinfachungen bei den Umsetzungsbestimmungen in Bayern zu veranlassen.  

Allein in den sieben bayerischen Bezirken wurden rund 400 zustätzliche Personalstellen für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geschaffen, bei den Leistungserbringern, also den Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, etwa die gleiche Anzahl. Diese Mitarbeiter sind vor allem mit bürokratischen Aufgaben beschäftigt, was den FREIEN WÄHLERN ebenfalls missfällt. Unterstützung der direkt von Behinderung betroffenen Menschen ja, aber zusätzliche Bürokratie nein, lautet ihr Credo.