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Dezember 2009/II
Klimaschutzziele Stadt Forchheim
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
die Fraktion der FW – Freie Wähler legt folgenden Antrag zur alsbaldigen Behandlung und Beschlussfassung im Stadtrat vor:
1. Der Stadtrat beschließt die Festlegung verbindlicher CO-2 – und Energieeinsparziele für die Stadt Forchheim. Umsetzungszeitraum und Einsparmenge werden nach einer hierzu durchgeführten Bestandsaufnahme und CO-2 – Potentialstudie festgelegt.
2. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der zur Erreichung der verbindlichen CO-2 – und Energieeinsparziele erforderlichen Maßnahmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote hierauf spezialisierter Dienstleistungsunternehmen bzw. Ingenieurbüros einzuholen und zu prüfen, welche der zur Zielerreichung angezeigten Maßnahmen ohne Fremdvergabe mit eigenen(-m) Mitteln und Personal durchgeführt werden können.
Begründung:
Der Klimawandel, der sich insbesondere durch einen in den letzten Jahrzehnten rapiden Anstieg der Erderwärmung artikuliert, wird, glaubt man wissenschaftlichen Aussagen hierzu, vornehmlich auf einen den Industrienationen geschuldeten, vermehrten CO-2 – Ausstoß zurückgeführt. Die bevorstehende Festlegung globaler C0-2 – Einsparziele ist demnach folgerichtig und im Hinblick auf die Vermeidung unerwünschter Wetter - Phänomene unausweichlich, sie bedingt aber auch die unverzügliche Einleitung von Maßnahmen auf mikroklimatischer, sprich kommunaler Ebene. Gerade dort können klimapolitische Entscheidungen und Prozesse unmittelbar initiiert, beeinflusst und getroffen werden.
Die verbindliche Formulierung lokaler Schadstoff – und Energieeinsparziele, wie sie etwa der Landkreis Forchheim aber auch die Städte Bamberg und Herzogenaurach in Kooperation mit ihren Stadtwerken auf Basis einer C0-2 – Potentialstudie beschlossen haben, wäre ein wichtiger Schritt, den die Stadt Forchheim in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Vorbildfunktion unternehmen sollte.
Die zur Erreichung der Ziele erforderlichen, hier rein exemplarisch aufgeführten Maßnahmen wie
- eine sich vornehmlich dem Ziel der günstigen Energiebilanzierung unterordnende Ausweisung von Neubaugebieten (z.B. Passivhaussiedlung) und Behandlung von Bauanträgen (ohne kontraproduktive Bauvorgaben)
- die energetische Sanierung städtischer Gebäude
- der verstärkte Einsatz regenerativer Energien und energiesparender Leuchtmittel bzw. Gerätschaften für öffentliche Gebäude und Einrichtungen
- die Ausweisung geeigneter Dachflächen städtischer Gebäude für die Installation sogenannter „Bürgersolaranlagen“
- die Berücksichtigung des Umfangs der Lärm- und Schadstoffemissionen bei der Neuanschaffung städtischer Fahrzeuge und Maschinen (soweit sinnvoll Einsatz von Elektro-/Hybridfahrzeugen anstatt Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren im Kurzstrecken-/Stadtbetrieb)
- die Benennung des von der Fraktion der FGL geforderten „Klimaschutzbeauftragten“
sollten allgemein und im Hinblick auf staatliche bzw. kommunale Fördermittel/-programme (Anreizfinanzierung) bewertet, priorisiert und soweit geeignet, innerhalb des gesetzten Zeitrahmens umgesetzt werden. Im Haushalts/-Finanzplan 2010 ff ist deshalb ein entsprechender Eigen-/Fremdmittelansatz vorzusehen.
Auf Basis der vorangestellten Argumentation schlagen wir für das weitere Vorgehen ein der Haushaltslage angepasstes 3-Stufen – Modell vor:
Stufe I: Erhebung des Ist – Standes (2010)
Fachlich fundierte Verifizierung der lokalen C0-2 – Jahresausstoßmenge in Tonnen unter Einbeziehung privater, gewerblicher und in öffentlicher Hand liegender Emittenten.
Festlegung der Projekt - Zuständigkeit. Beginn des Akzeptanzmanagements mit Information/Aufklärung/Einbindung der Bürgerschaft, Verwaltung etc.)
Stufe II: Erstellung einer C0-2 – Potentialstudie (2011)
Ökologische/ökonomische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bzw. Kosten-/Nutzen -Analyse zum möglichen Einsatz kommunal und regional vorhandener regenerativer Energien in privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereichen mit Aufzeigen konkreter Verwendungsmöglichkeiten.
Berechnung des jeweiligen, energiespezifischen und auch monetären Einsparpotentials in Gegenüberstellung der Ausgangslage.
Stufe III: Formulierung verbindlicher Schadstoff-/Energieeinsparziele und Ergreifen zielführender Maßnahmen (2012 ff)
Bestimmung der Gesamteinsparmenge (=Einsparziele in einem dann festzulegenden Zeitkorridor) und Beginn der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Projektbegleitendes öffentliches Akzeptanzmanagement und Controlling.
Es wäre bezeichnend für die Weitsichtigkeit und das Verantwortungsbewusstsein des Stadtrates, wenn er die Notwendigkeit kommunalen Handelns erkennt und dem Beschlussvorschlag einvernehmlich zustimmt.
„Nachfolgenden Generationen lebenswerte Bedingungen zu sichern, heißt, schon heute alles in unserer Macht Stehende zu unternehmen und nichts unversucht zu lassen, damit wir, egal ob es uns gelingt oder nicht, zumindest sagen können, wir waren bemüht“.
Nobelpreisträger Al Gore
Mit kollegialen Grüßen
Gez. Manfred Hümmer

