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Winter verwandelt Straßen in Schweizer Käse

12.01.2011 - NN

Schlaglöcher in Stadt und Landkreis — Gravierende Schäden werden gleich behoben — Der Rest muss warten

Der harte Winter hat auf den Straßen im Landkreis schon erheblichen Schaden angerichtet: Frost und Tauwetter im Wechsel lassen überall die Schlaglöcher sprießen. So schnell wie möglich wird ein Trupp des Kreisbauhofes die Schäden an den Kreisstraßen richten. Doch solange gilt: Vorsichtig fahren, denn Schadensersatz gibt es nur im Einzelfall.


FORCHHEIM — Einen ersten Überblick über die Frostschäden an den Landkreisstraßen hat sich Dieter Els, Leiter des Tiefbauamtes des Landkreises, gleich an seinem ersten Arbeitstag im neuen Jahr verschafft. So viel steht aber schon fest: „Man kann die Schlaglöcher gar nicht mehr zählen.“ Und Els fügt noch an: „Das werden auch nicht die letzten sein, denn der Winter ist ja noch lange nicht rum.“ Seine Mitarbeiter haben das 250 Kilometer lange Straßennetz im Landkreis bereits abgefahren und die größten Schäden notiert: So häufen sich die mehr oder weniger großen Schlaglöcher auf den Kreisstraßen bei Weigelshofen, bei Weilersbach, Pautzfeld, Stöckach, Bieberbach und im Bereich Hartenreuth und Wichsenstein. Betroffen seien vor allem Straßen, die schon seit längerem saniert werden sollen, denn an diesen reparaturbedürftigen Fahrbahnen hinterlässt der Winter am schnellsten seine Spuren.


Feine Risse

Wie die gefährlichen Schlaglöcher entstehen, erklärt der Straßenexperte: „Durch Witterungseinflüsse und mechanische Belastungen entstehen in der Bitumendecke der Straße feine Risse. Dort dringt nach und nach Wasser ein und weicht Teile des Straßenbettes auf. Sinken die Temperaturen unter null Grad, dann sprengt das gefrorene Wasser den Belag. Durch den Frost- und Tauwetterwechsel sowie durch die Beanspruchung der Fahrbahn durch Autos und Lastwagen wachsen die Schlaglöcher weiter.“ Kleine Schäden könnten die so genannten „Stramots“, also die Straßenwärter motorisiert, sofort mit Kaltasphalt ausbessern, sagt Dieter Els. Ab Donnerstag soll dann — wenn das Wetter mitspielt — ein Bautrupp von fünf bis sechs Mitarbeitern die schlimmsten Schäden erst mal provisorisch
ausbessern. Erst im Sommer können die Schlaglöcher richtig repariert werden, vorausgesetzt die entsprechenden Haushaltsmittel fließen.
„Straßen halten halt nicht ewig“, stellt Dieter Els klar. Eine Fahrbahndecke habe eine Lebensdauer von zehn bis 15 Jahren, dann müsste die Schicht mal abgefräst und erneuert werden. Doch weil oft das Geld zu grundlegenden Sanierungen fehle, „machen wir meist nur Flickarbeiten“, gesteht der Tiefbauamtsleiter. Die jetzigen Straßenschäden seien daher auch die Folge von aufgeschobenen Unterhaltsmaßnahmen.

Diesem Problem widmet sich auch ein Antrag der Freien Wähler Forchheim. Sie fordern die Stadtverwaltung Forchheim auf, noch vor den Haushaltsberatungen eine „umfassende Bestandsaufnahme der gravierenden, kurzfristig auszubessernden Schäden vorzunehmen...“. Dazu könnten auch die Bürger beitragen, meinen die Freien Wähler, indem sie Schlaglöcher im Stadtgebiet melden, zum Beispiel über die Homepage der Freien Wähler, ermuntern diese in einer Pressemitteilung.

Die umfassende Bestandsaufnahme hält Tiefbauamtsleiter Werner Schaup für einen „wunderbaren Gedanken“.
Aber in der Kürze der Zeit bis zu den Haushaltsberatungen die gut 160 Kilometer Stadtstraßen gründlich zu überprüfen sei ihm nicht möglich. Er sei daher auch dankbar, dass Bürger eklatante Schäden an Straßen im Stadtbauamt melden. Kurzfristig werde die Stadt aber nur dort aktiv, wo Schlaglöcher oder andere Straßenschäden zu einer Unfallgefahr führen. Die übrigen Schäden könnten in ihrem ganzen Ausmaß erst im Frühling bewertet werden.

Pflicht auf beiden Seiten

Wer aber haftet, wenn ein Autofahrer in ein Schlagloch rauscht und dadurch sein Fahrzeug beschädigt ist? Das Ganze sei nicht ganz einfach, erläutert Reinhold Göller, der für Straßenrecht zuständige Jurist am Landratsamt Forchheim, die rechtliche Seite des Schlagloches. Im Prinzip gebe es zwei Gesichtspunkte: Zum einen habe der Straßenbaulastträger, also bei Kreisstraßen der Landkreis, „die Pflicht, seine Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und sie regelmäßig zu überprüfen“. Deswegen könne es schon sein, dass ein Autofahrer Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Andererseits komme es sehr auf den Einzelfall an. „Der Verkehrsteilnehmer
muss seine Fahrweise immer an den Straßenzustand anpassen und er hat keinen Anspruch auf eine verkehrssichere Straße“, erklärt Göller die andere Seite des Problems. Auch die Verkehrsbedeutung einer Straße spiele eine Rolle. Das könne heißen, dass ein Autofahrer auf einer Nebenstraße ohne viel Verkehr eher mit einem Schlagloch rechnen muss als auf einer vielbefahrenen Hauptstraße.
Sei ein Schlagloch nicht vorhersehbar und komme es überraschend, wie zum Beispiel hinter einer Kurve, dann könne es schon sein, dass der Verkehrsteilnehmer Schadensersatz fordern könne, so Göller. Hat der Straßenbaulastträger allerdings ein Warnschild ordnungsgemäß aufgestellt, das rechtzeitig auf Straßenschäden hinweist, dann wiederum bestehen wenig Aussichten auf Schadensersatz.

„Es ist also stark eine Frage des Einzelfalles“, stellt Reinhold Göller nochmals klar. Dennoch rät der Jurist Verkehrsteilnehmern, die meinen einen Anspruch zu haben, den Schaden genau zu dokumentieren, zum Beispiel mit Fotos vom Zustand der Straße, vom Schlagloch und vom Schaden am Fahrzeug. Denn der Geschädigte müsse den Schaden nachweisen. (Maria Däumler)

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