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Keine Barrierefreiheit am Forchheimer Bahnhof
04.08.2009
Alle parteiübergreifenden Bemühungen waren vergebens. Laut stereotyper Auskunft des sich für seine Kundenfreundlichkeit rühmenden Unternehmens Deutsche Bahn sprechen in erster Linie nicht einhaltbare bautechnische und -gesetzliche Vorgaben sowie allgemeine Sicherheitsbedenken gegen eine behinderten- und seniorengerechte Übergangslösung am Forchheimer Bahnhof. „Behinderte und Alte müssen draußen bleiben“ lautet das Motto eines zunehmend in internationalen „Business – Sphären“ denkenden Dienstleisters, der sich im Falle des in der betrieblichen Gesamtbilanz unbedeutenden Provinz - Bahnhofs in Hinhaltestrategien übt. Bald schon, genauer gesagt, frühestens ab 2017, soll sich die Situation verbessern. Mit diesen Worten werden Menschen verhöhnt, die es in Folge ihrer Behinderung oder Altersbeschwerden eh schon schwer genug haben. Bis dahin gilt es, unter allen Umständen einen Präzedenzfalles zu vermeiden, denn das Beispiel könnte Schule machen und Geld kosten. Auf dem Papier ist Deutschland ein behindertenfreundliches Land. Ob Sozialgesetzbuch IX, Behindertengleichstellungsgesetz oder Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, in den vergangenen Jahren verabschiedete der Bundestag eine Reihe von Gesetzen, die Behinderten mehr Selbstbestimmung und Teilnahme am öffentlichen Leben versprechen. Seit dem 26. März diesen Jahres gilt nun das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung auch in Deutschland. Die Konvention stellt fest, dass jeder Staat Behinderte mit gleichen Wahlmöglichkeiten ausstatten muss wie andere Menschen. Menschen mit Handicap sollen nicht vom allgemeinen Bildungssystem, dem Zugang zu Informationen und dem öffentlichen Nahverkehr ausgeschlossen werden. Im Falle des Forchheimer Bahnhofs gibt es für Behinderte diese Wahlmöglichkeit nicht. Betroffene sollten deshalb ernsthaft darüber nachdenken, den Betreiber zu verklagen. Auch das könnte Schule machen.
